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Allergenhinweise

Für unsere Kunden wollen wir nur das Beste.

Da uns das Wohl unserer Kunden besonders wichtig ist, ist es von hoher Relevanz, dass wir sie darauf aufmerksam machen, wenn ein Produkt ein Allergen enthält, das gemäß der gültigen LMIV* kennzeichnungspflichtig ist.

*Die Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) regelt in der Europäischen Union die Kennzeichnung von Lebensmitteln und stellt sicher, dass die Hersteller über europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung verfügen und Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden.

Wir stellen zu unseren losen und verpackten Waren immer eine Allergenkennzeichnung bereit. Bei unverpackter (loser) Ware erfolgt dies über die Produktinformationen, die in jedem Fachgeschäft erfragt werden kann.

Bei verpackter Ware erfolgt dies überdas Etikett, bei welchem die Allergene durch Fettdruck oder Großbuchstaben hervorgehoben werden. Zusätzlich können Sie auch hier, auf unsere Website, zu jedem Produkt die Allergenkennzeichnung einsehen.